Allgemeine Geschäftsbedingungen ehm Innenarchitektur !
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer (AN) und seinem
Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des AG, die der AN nicht
ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der AN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der AN überträgt dem AG die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der AN bleibt in jedem Fall, auch wenn er das
ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen
der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
§ 2 Vergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
Eine Abnahme aus gestalterisch-künstlerischen Gründen kann nicht verweigert werden.
§ 3 Haftung und Gewährleistung
Der AN haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen
resultieren. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, für die der AN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Die Haftung des AN ist
maximal auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt. Ansprüche des AG, die sich aus einer Pflichtverletzung
des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des AN
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung
des AG.
§ 4 Lieferfristen und Liefertermine
Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend des Zeitraums bei vom AN nicht zu vertretenden Störungen in seinem
Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen
und unverschuldeten Ereignissen beruhen.
§ 5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Alle Leistungen des AN wie Interieur-Pläne; Möbeldesign; Graphik und Konzeptentwicklungen sind Entwürfe und
dürfen nicht als Fertigungs- und Ausführungsunterlagen verwendet werden. Im Rahmen des Auftrags besteht für den
AN Gestaltungsfreiheit. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so trägt er die Mehrkosten.
§ 6 Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des AN. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, bei Aufträgen von Unternehmern
oder Kaufleuten, das für den Sitz des AN zuständige Gericht.
Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Ist eine der
vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Horn-Bad Meinberg, Februar 2017